Honorar
Die Gebühren meiner Praxis richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Hierbei halte ich mich an die Abrechnungsempfehlung der Bundespsychotherapeutenkammer.
Privat Versicherte / Beihilfeberechtigte
In der Regel wird die Behandlung von der Beihilfe übernommen. Die private Krankenversicherung übernimmt die Kosten, je nach abgeschlossenem Tarif.
Informieren Sie sich daher gerne vorab bei Ihren Versicherungen, wie viele Sitzungen Ihnen pro Jahr zustehen und, ob die Versicherungen die Kosten in vollem Umfang tragen. Für die ersten fünf Termine („probatorische Sitzungen“) ist in der Regel keine Antragstellung bei der Versicherung notwendig.
Heilfürsorge der Bundeswehr
Als Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr benötigen Sie eine Überweisung Ihres Truppenarztes. Zum Erstgespräch bringen Sie die Kostenübernahmeerklärung (Sanitätsvordruck San/Bw/0218) mit, mit welcher zunächst vier probatorische Sitzungen abgerechnet werden können. Ist eine Psychotherapie indiziert, können weitere Sitzungen beantragt werden.
Bundespolizei
Im Mai 2018 hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Vereinbarung mit dem Bundesinnenministerium geschlossen, nach der Bundespolizist:innen auch in Privatpraxen behandelt werden können. Nach einer ersten psychotherapeutischen Sprechstunde, kann ein Antrag auf eine Psychotherapie bei der Heilfürsorgestelle der Bundespolizei gestellt werden.
Selbstzahler:innen
Als Selbstzahler:in entfällt für Sie das Antragsprozedere, sodass sofort mit der Behandlung begonnen werden kann.
Gesetzlich Versicherte
Aktuell sind leider alle Plätze welche im Rahmen des sog. Kostenerstattungsverfahrens möglich sind, belegt. Gesetzlich Versicherte können aktuell nur als Selbstzahler:innen Termine in meiner Praxis wahrnehmen.